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600€  steuer- und so­zial­ver­si­che­rungs­freie Gehalts­ex­tras im Jahr!

Arbeitgeber können pro Monat bis zu 50 Euro Sachlohn komplett steuer- und sozialabgabenfrei an Ihre Mitarbeiter ausgeben. Als Sachbezug gelten gemäß der gesetzlichen Regelung nur Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

Erfahren sie welche Angebote diese Auflagen erfüllen und im unternehmerischen Alltag praktikabel sind.