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Vereine und ihre vier Geschäftsbereiche

Viele Vereine sind gemeinnützig und sollten eigentlich vereinfachte Verfahren für die formale Führung ihres Vereins nutzen können. Dies ist in Deutschland leider nicht so, verlässt der Verein seinen ideellen Bereich wird es mit wachsender Größe zunehmend kompliziert.

Vereine werden in vier Bereiche eingeteilt, der ideelle Bereich (ohne steuerliche Verpflichtung), die Vermögensverwaltung mit Umsatzsteuer, die Zweckbetriebe mit Umsatzsteuer und zuletzt der wirtschaftliche Bereich mit Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Wir verfügen über Spezialwissen für Vereine, auch im Bezug auf Zuschüsse und Fördermittel.