1% Kfz Nutzung oder Fahrtenbuch? – wir kennen noch eine Möglichkeit!

1% Kfz Nutzung oder Fahrtenbuch? – wir kennen noch eine Möglichkeit!

Nutzen Sie einen Firmenwagen bzw. Geschäftswagen ist das eine komplizierte und oft teure Angelegenheit. Die Versteuerung von 1% Listenpreis, Entfernungskilometer, Umsatzsteuer oder das aufwendige Führen eines Fahrtenbuches trüben die Freude am Kfz. deutlich ein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das komplett vermeiden und können ein Fahrzeug fast kostenneutral unterhalten, klingt interessant, oder?

Vereine und ihre vier Geschäftsbereiche

Viele Vereine sind gemeinnützig und sollten eigentlich vereinfachte Verfahren für die formale Führung ihres Vereins nutzen können. Dies ist in Deutschland leider nicht so, verlässt der Verein seinen ideellen Bereich wird es mit wachsender Größe zunehmend kompliziert.

Vereine werden in vier Bereiche eingeteilt, der ideelle Bereich (ohne steuerliche Verpflichtung), die Vermögensverwaltung mit Umsatzsteuer, die Zweckbetriebe mit Umsatzsteuer und zuletzt der wirtschaftliche Bereich mit Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Wir verfügen über Spezialwissen für Vereine, auch im Bezug auf Zuschüsse und Fördermittel.

50€ monatlich steuerfrei!

Arbeitgeber können ab 2022 pro Monat bis zu 50 Euro Sachlohn komplett steuer- und sozialabgabenfrei an Ihre Mitarbeiter ausgeben. Als Sachbezug gelten gemäß der gesetzlichen Regelung nur Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.

Erfahren sie welche Angebote diese Auflagen erfüllen und im unternehmerischen Alltag praktikabel sind.